Bischof Dr. Wiesemann hat die Wahl der ordnungsgemäßen Wahlversammlung vom 08.01.2024 bestätigt und Pfarrer Matthias Schmitt mit
sofortiger Wirkung auf die Dauer der jetzigen Amtszeit der Prodekane zum Prodekan des Dekanats Bad Dürkheim ernannt.
Die Rechte und Pflichten des Prodekans ergeben sich aus den cc 553 bis 555 CIC, aus der „Ordnung für die Dekane und deren
Mitarbeiter im Bistum Speyer“ vom 15. August 1995 (OVB 1995, S. 504 – 508), zuletzt geändert am 6. Dezember
2005 (OVB 2005, S. 553) sowie aus der „Ordnung für die Dekanate im Bistum Speyer“ (OVB 2015, S. 383-383).
Wir beglückwünschen Matthias Schmitt zu seiner Ernennung und wünschen ihm für die verantwortungsvolle Aufgabe Gottes
Segen.