Liebe Schwestern und Brüder,
vielleicht haben Sie schon Bericht von Jennifer Back in der Rheinpfalz gelesen:
„Landes-Spitzenreiter zu sein, hat in den meisten Fällen etwas Gutes. Jedoch nicht, wenn es darum geht, die meisten Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in ganz Rheinland-Pfalz vorweisen zu können. Neustadt hat dies am Donnerstag „geschafft“: Das Landesuntersuchungsamt meldete einen Inzidenzwert von 204,6.“ (Quelle: Rheinpfalz Donnerstag, 09. September 2021 – 17:23 Uhr).
Aber der Inzidenzwert allein ist nicht mehr entscheidend. In Rheinland-Pfalz gilt ab Sonntag, 12. September 2021, die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung,. Das Bistum hat, mit Blick auf diese Corona-Bekämpfungsverordnung, die Dienstanweisung Nr. 25 erlassen, die ebenfalls ab Sonntag gilt.
Was ist neu? Die rheinland-pfälzische Landesregierung führt ein neues dreistufiges Warnsystem ein, dass die bisherige Orientierung an der Sieben-Tage-Inzidenz ersetzt. Die neuen Warnstufen setzen sich zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten.
Neue Regelungen betreffen auch Gottesdienste
Die neuen Regelungen in Rheinland-Pfalz betreffen dabei auch die Gottesdienste. So gilt ab Sonntag in geschlossenen Räumen wieder durchgehend die Maskenpflicht.
Das bedeutet, dass auch am Sitzplatz die Maske aufbehalten werden muss.
Weiterhin gilt es, das Abstandsgebot durch einen freien Sitzplatz zwischen jedem belegten Sitzplatz innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem belegten Sitzplatz einzuhalten.
Die neue Verordnung erlaubt allerdings auch eine Alternative: So können Gottesdienste ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht stattfinden, wenn höchstens 25 nicht-immunisierte Personen (also Personen, die nicht genesen oder geimpft sind) und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen (Kinder bis einschließlich elf Jahre) teilnehmen.
Bei Warnstufe 2 reduziert sich die Personenzahl der nicht-immunisierten Personen auf zehn und bei Warnstufe 3 auf fünf Personen.
Also: Nur, wenn bei allen GottesdienstteilnehmerInnen der Immunisierungsstatus (geimpft oder genesen) kontrolliert wurde und sich darunter höchstens 25 nicht immunisierte Personen befinden, kann die Maskenpflicht im Gottesdienst entfallen. So rasch wird sich dies bei uns nicht umsetzen lassen. Hier wird sehr viel vom Empfangsdienst verlangt, vielleicht zu viel.
Die aktuelle Warnstufe für Neustadt an der Weinstraße ist Stand 11.09.2021 noch nicht bekannt, da sie vom Land Rheinland-Pfalz noch nicht veröffentlicht wurde! Siehe: https://www.neustadt.eu/B%C3%BCrger-Leben/COVID-19/Aktuelle-Lage/
Daher gilt für unsere Gottesdienste, die Regelung „Punkt 3 der Dienstanweisung Nr. 25: „Für alle GottesdienstteilnehmerInnen gilt wieder die Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sowie für Personen, denen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen (ärztliches Attest) das Tragen einer Maske nicht möglich ist. Die Pfarreien haben die Einhaltung der Pflicht zum durchgängigen Tragen einer Maske während des Gottesdienstes sicherzustellen. Die Maske darf auch am Sitzplatz nicht abgenommen werden.“
Wir bitten um Ihr Verständnis.