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Firmung

Welchen Ursprung hat das Sakrament der Firmung?

In der Apostelgeschichte (Apg 8, 14-17) lesen wir: „Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist.“

Mit dieser Bibelstelle wird die Eigenständigkeit dieses Sakramentes belegt. Am Pfingstfest wurden die Jünger vom Heiligen Geist erfüllt. Dies machte sie so stark, dass sie ihre Angst ablegten und mit Freude die Frohe Botschaft Jesu Christi verkündeten, so berichtet die Apostelgeschichte im 2. Kapitel.

Im 8. Kapitel wird erzählt, dass getaufte Samariter durch die Handauflegung eines Apostels den Heiligen Geist empfingen. Die Handauflegung und somit das Weitergeben des Heiligen Geistes gehörte von da an wie die Taufe zum Christsein dazu. In der frühen Kirche wurden deshalb Taufe, Eucharistie und Firmung gleichzeitig gespendet. Heutzutage wird das Firmsakrament zu einem späteren Zeitpunkt gespendet. In unserer Diözese ist ein Firmalter von 15 Jahren festgelegt.

Die Firmung hilft den Christinnen und Christen dabei, tiefer in die Gotteskindschaft hineinzuwachsen, sich fester an Christus zu binden, seine Verbindung mit der Kirche zu stärken, sich mehr und mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.

Häufig gestellte Fragen

Willst du mehr wissen? Wir haben einige Fragen und Antworten zusammengestellt. Wenn Du eine konkrete Frage hast, kannst Du Dich auch gern direkt an uns wenden: michael.paul(at)bistum-speyer.de.

Kann ich das Sakrament der Firmung empfangen, wenn ich noch nicht getauft bin?

Nein, das geht nicht, denn die Taufe ist die Voraussetzung für die Firmung. Der Firmling muss getauft sein, da die Firmung die Taufe zu Vollendung bringt.

Sollte Interesse an der Erwachsenentaufe bestehen, sollten Sie sich bei uns im Pfarramt melden. Bei einem persönlichen Gespräch können wir Sie gerne über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Erwachsenentaufe informieren. Erwachsene empfangen mit der Taufe zugleich auch das Sakrament der Firmung und der Eucharistie.

Wann kann ich gefirmt werden?

Die Firmung symbolisiert den Übertritt von der Kindheit ins Erwachsenenalter. Das Firmsakrament wird auch als „Sakrament der Mündigkeit“ bezeichnet. In unserer Diözese ist ein Firmalter von 15 Jahren festgelegt. Da wir das Modell der Firmung nach Jahrgängen praktizieren, werden Sie automatisch von uns angeschrieben werden, wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben. Mit diesem Anschreiben erhalten Sie auch alle nötigen Informationen zu den Infotreffen, die Terminplanung und den Ansprechpartnern vor Ort.

Sie haben keinen Brief erhalten? Hier finden Sieab Ende April 2024 – alle notwendigen Informationen:

Bei Unsicherheiten können Sie sich natürlich gerne jederzeit an das Pfarramt in Geinsheim wenden: michael.paul(at)bistum-speyer.de.

Die Firmung findet je nach vorgegebenem bischöflichem Termin statt, wobei wir im Büro des Bischofs immer den Wunsch nach Firmtermin im November äußern.

In unserer Pfarrei wird das Sakrament der Firmung alle zwei Jahre, in den geraden Jahren (2024, 2026 …), gespendet.

Wann ist der nächste Firmtermin?

In unserer Diözese ist ein Firmalter von 15 Jahren festgelegt. Die nächste Firmung findet am Sonntag, 10. November 2024 um 10 Uhr in der Kirche St. Peter und Paul in Geinsheim statt.

Wer spendet  die Firmung?

Die Firmung wird von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann oder unserem Weihbischof Otto Georgens gespendet. Sie findet während eines feierlichen Gottesdienstes in der Kirche St. Peter und Paul in Geinsheim statt.

Kath. Kirche St. Peter und Paul
Geitherstraße 1
67435 Neustadt
↗ Google-Maps

Muss ich mich firmen lassen?

Jeder Firmling entscheidet das selber. Er oder sie sollte aber auf jeden Fall erst einmal am Firmkurs teilnehmen und sich erst am Ende für oder gegen die Firmung zu entscheiden.

Firmkurs 2024 – hier findest Du alle Termine

Hier findest du alle Infos und Termine rund um die Firmung.

Dich erwarten

  • drei Firmtreffen, begleitet durch das Pastoralteam
  • ein persönliches Gespräch/Beichtgespräch mit einem Priester
  • eine Generalprobe für den Firmgottesdienst
  • deine Firmung in der Kirche St. Peter und Paul in Geinsheim am Sonntag, 10. November 2024 um 10.00 Uhr 

Eine Liste mit allen verbindlichen Terminen findest Du hier:

Terminübersicht 2024

Wie kann ich mich zur Firmung anmelden?

Zu unserem Infotreffen musst du dich nicht anmelden, zur Firmung aber schon. Nach dem Infotreffen & nach dem Firmkurs kann sich jeder Firmling frei entscheiden, ob sie/er gefirmt werden möchte.

Hier findest du die notwendigen Formulare zum Download:

Gibt es Infos für die Firmpaten?

Ein Firmling darf sich seine Patin oder seinen Paten selbst aussuchen. Wichtig ist, dass sie oder er mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt ist. Das Kirchenrecht der katholischen Kirche empfiehlt, dass der Taufpate auch der Firmpate sein soll. Diese Empfehlung ist aber kein Muss.

Während der Handauflegung und Salbung durch den Bischof legt der Firmpate oder die Firmpatin dem Firmling die Hand auf die Schulter. Wie der Taufpate hat auch der Firmpate bzw. die Firmpatin die Aufgabe, den Firmling auf seinem Glaubensweg zu begleiten und zu unterstützen. Das Wort „Pate“ leitet sich übrigens von dem lateinischen Begriff „pater spiritualis“ beziehungsweise patrinus ab, was so viel wie „geistlicher Vater“ bedeutet.